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Recht

Was muss ins Impressum? Die Pflichtangaben für kleine Betriebe

Das Impressum ist die langweiligste Seite Ihrer Website – und eine der wenigen, bei denen ein Fehler Geld kosten kann. Jede Lücke lässt sich in Sekunden finden.

Seit Mai 2024 steht die Pflicht nicht mehr im Telemediengesetz, sondern in § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG). Am Inhalt hat sich dabei kaum etwas geändert. Hier steht, was hineingehört, was nicht – und wo die typischen Fehler liegen.

6 Minuten LesezeitVeröffentlicht am 29. September 2026Von Grischka Nimz & Jean-Michel Nimz

Wer ein Impressum braucht

Jede Website, die geschäftlich betrieben wird – auch die einfache Visitenkarte ohne Shop und ohne Formular. Es kommt nicht darauf an, ob Sie über die Seite etwas verkaufen, sondern darauf, dass sie zu Ihrem Betrieb gehört.

Das gilt auch für Ihre Profile bei Facebook, Instagram oder LinkedIn, sobald Sie sie für den Betrieb nutzen. Dort genügt ein gut sichtbarer Link auf das Impressum Ihrer Website, wenn er klar als „Impressum“ zu erkennen ist.

Die Pflichtangaben

Was davon auf Sie zutrifft, hängt von Rechtsform und Beruf ab. Für die meisten kleinen Betriebe sind es diese Punkte:

  • Name und AnschriftBei Einzelunternehmen Vor- und Nachname, nicht nur der Firmenname. Bei einer GbR ihr Name und die Namen aller Gesellschafter, bei einer GmbH die Rechtsform und der Geschäftsführer. Dazu eine Anschrift, unter der Sie Post und Zustellungen tatsächlich erreichen – ein Postfach genügt nicht.
  • E-Mail-Adresse und ein zweiter schneller WegDie E-Mail-Adresse ist Pflicht, ein Kontaktformular allein reicht nicht. Dazu kommt ein zweiter direkter Weg, in aller Regel die Telefonnummer.
  • Register und RegisternummerWenn Sie eingetragen sind: Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister – und seit 2024 das Gesellschaftsregister für eingetragene GbR. Jeweils mit Registergericht und Nummer.
  • Umsatzsteuer-IdentifikationsnummerNur wenn Sie eine haben. Dasselbe gilt für die Wirtschafts-Identifikationsnummer, die das Bundeszentralamt für Steuern seit Ende 2024 nach und nach vergibt. Die Steuernummer ist keine Pflichtangabe.
  • AufsichtsbehördeWenn Ihre Tätigkeit eine behördliche Erlaubnis braucht – etwa als Immobilienmakler, Versicherungsvermittler oder im Bewachungsgewerbe.
  • Kammer und BerufsbezeichnungBei reglementierten Berufen wie Ärzten, Architekten oder Steuerberatern: Kammer, gesetzliche Berufsbezeichnung samt dem Staat, der sie verliehen hat, und die berufsrechtlichen Regeln mit Fundstelle. Nach verbreiteter Ansicht gilt das auch für Handwerke mit Meisterpflicht – im Zweifel weiß Ihre Handwerkskammer Bescheid.
  • Verbraucherschlichtung – erst ab elf BeschäftigtenWer mehr als zehn Personen beschäftigt und an Verbraucher verkauft, muss angeben, ob er an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnimmt. Kleinere Betriebe sind davon ausgenommen.

Dieser Überblick deckt die üblichen Fälle ab und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Heilberufen, Finanzdienstleistungen oder einer Seite mit journalistischen Inhalten kommen weitere Angaben hinzu – dann lohnt der Blick in die Vorgaben Ihrer Kammer oder eine anwaltliche Prüfung.

Was nicht hineingehört – oder nicht mehr

  • Die SteuernummerSie ist keine Pflichtangabe, und weil sie missbraucht werden kann, raten Kammern und Steuerberater meist davon ab, sie zu veröffentlichen. Wer keine Umsatzsteuer-ID hat, lässt die Zeile einfach weg.
  • Der Link zur EU-StreitschlichtungJahrelang musste, wer online an Verbraucher verkaufte, auf die Plattform der EU zur Online-Streitbeilegung verlinken. Die Plattform wurde im Juli 2025 abgeschaltet, die Pflicht ist entfallen. Ein Link, der ins Leere führt, sollte raus.
  • „Angaben gemäß § 5 TMG“Das Gesetz heißt seit Mai 2024 anders. Gefährlich ist die alte Überschrift nicht – ein Verweis auf das Gesetz ist gar nicht vorgeschrieben –, aber sie verrät, wann zuletzt jemand draufgeschaut hat.
  • Seitenlange HaftungsausschlüsseAbsätze zur „Haftung für Links“ und „Haftung für Inhalte“ schützen Sie nicht vor Ansprüchen. Sie schaden nicht, nötig sind sie aber auch nicht.

Wo und wie es stehen muss

Das Gesetz verlangt, dass die Angaben „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar“ sind. In der Praxis heißt das: ein Link mit der Aufschrift „Impressum“ im Fuß jeder Seite. Nach der Rechtsprechung dürfen es höchstens zwei Klicks bis zu den Angaben sein, und die Beschriftung muss verständlich sein – „Impressum“ versteht jeder.

Die Angaben gehören als Text auf die Seite, nicht als Bild. Ein Bild können Vorlese-Programme und Suchmaschinen nicht lesen, und niemand kann Ihre Adresse herauskopieren.

Die Datenschutzerklärung ist eine eigene Pflicht. Sie bekommt am besten eine eigene Seite mit eigenem Link, statt unten im Impressum zu verschwinden.

Ein Beispiel

So könnte das Impressum einer kleinen GbR aus dem Handwerk aussehen, die nicht im Register eingetragen ist. Alle Angaben sind ausgedacht:

Impressum

Muster Elektrotechnik GbR

Vertreten durch die Gesellschafter Anna Muster und Ben Beispiel

Musterstraße 12

79098 Freiburg im Breisgau

Telefon: 0761 000 000

E-Mail: info@example.com

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE123456789

Zuständige Kammer: Handwerkskammer Freiburg

Berufsbezeichnung: Elektrotechnikermeisterin (Anna Muster), verliehen in Deutschland

Berufsrechtliche Regelung: Handwerksordnung, nachzulesen unter gesetze-im-internet.de

Die letzten drei Zeilen braucht es bei einem Handwerk mit Meisterpflicht. Eine GmbH nennt statt der Gesellschafter den Geschäftsführer und dazu Registergericht und Handelsregisternummer.

Wie steht Ihre Seite heute da?Der kostenlose Website-Check prüft, ob Impressum und Datenschutzerklärung von der Startseite aus verlinkt sind und ob Anschrift und E-Mail-Adresse als Text im Impressum stehen.Kostenlos prüfen

Häufige Fragen dazu

Ich arbeite von zu Hause. Muss meine Privatadresse ins Impressum?

Ja, wenn das die Anschrift ist, unter der Sie Ihren Betrieb führen. Ein Postfach genügt nicht. Manche nutzen stattdessen eine Geschäftsadresse bei einem Dienstleister – das ist umstritten und kommt höchstens infrage, wenn Post und Zustellungen dort zuverlässig ankommen und an Sie weitergehen.

Ich bin Kleinunternehmer. Was schreibe ich bei der Umsatzsteuer?

Nichts, solange Sie weder eine Umsatzsteuer-ID noch eine Wirtschafts-Identifikationsnummer haben. Beantragen müssen Sie für das Impressum keine, und die Steuernummer ist dort keine Pflicht. Auch der Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung ist im Impressum nicht vorgeschrieben – Pflicht ist er auf Ihren Rechnungen.

Was passiert, wenn im Impressum etwas fehlt?

Wettbewerber können seit Ende 2020 für solche Fehler keine Abmahnkosten mehr verlangen – das hat die große Abmahnwelle gebremst. Verbände dürfen aber weiterhin abmahnen, und ein fehlendes oder unvollständiges Impressum kann ein Bußgeld nach sich ziehen. Die Lücke zu schließen dauert meist fünf Minuten.

Darf das Impressum im Menü hinter einem Aufklapp-Knopf stehen?

Solange es klar beschriftet und mit höchstens zwei Klicks erreichbar ist, ja. Der Fuß jeder Seite ist aber der Ort, an dem jeder danach sucht – dort sind Sie auf der sicheren Seite.

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Sollen die fehlenden Angaben auf Ihre Seite?

Wir sehen uns Ihre Seite an und bauen ein, was fehlt. Was in Ihrem Einzelfall rechtlich gilt, klären Sie mit Ihrer Kammer oder einem Anwalt – wir sorgen dafür, dass es richtig auf der Seite steht.

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