Allgemeine Geschäftsbedingungen

Klarheit schafft Vertrauen. Die rechtliche Basis für unsere Zusammenarbeit – fair, transparent und ohne Juristen-Latein.

Rechtssichere Basis
Faire Partnerschaft
Transparente Regelungen
Inhaltsverzeichnis

Hinweis zum Vertragsschluss

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten als Vertragsgrundlage für alle von NimzSquare erstellten Angebote, Roadmaps und Leistungen. Mit der Annahme eines Angebots oder einer Roadmap kommt der Vertrag direkt zustande – unbürokratisch und bindend. Bitte lesen Sie diese Bedingungen sorgfältig durch.

§1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Verträge zwischen NimzSquare (nachfolgend "Auftragnehmer") und dem Kunden (nachfolgend "Auftraggeber") über die Entwicklung von Websites, Web-Anwendungen, Software und damit verbundenen Dienstleistungen.

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

(3) Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

§2 Vertragsschluss

(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.

(2) Der Vertrag kommt durch die schriftliche (auch per E-Mail) oder elektronische Auftragsbestätigung des Auftragnehmers zustande. Alternativ kommt der Vertrag durch die Annahme eines verbindlichen Angebots oder einer Roadmap durch den Auftraggeber zustande.

(3) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

§3 Leistungsumfang

(1) Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Roadmap oder der Projektbeschreibung. Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.

(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die vertraglich geschuldeten Leistungen durch Dritte (z.B. Subunternehmer) erbringen zu lassen.

(3) Der Auftragnehmer schuldet die fachgerechte Erbringung der Dienstleistung nach dem aktuellen Stand der Technik. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.

§4 Vergütung & Zahlung

(1) Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Wichtig: Zahlungsziele

(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu zahlen. Bei Projekten mit längerer Laufzeit können Teilzahlungen vereinbart werden (z.B. 50% bei Projektbeginn, 50% nach Abnahme).

(3) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen.

(4) Der Auftraggeber ist nur dann zur Aufrechnung berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Auftragnehmer anerkannt sind.

§5 Mitwirkungspflichten

(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten, Zugänge und Materialien rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.

(2) Verzögerungen aufgrund fehlender oder unvollständiger Mitwirkung des Auftraggebers gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers und können zu einer Verschiebung vereinbarter Fristen führen.

(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, erstellte Zwischenergebnisse zeitnah zu prüfen und etwaige Änderungswünsche oder Mängel unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

§6 Nutzungsrechte

(1) Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber nach vollständiger Zahlung der Vergütung ein nicht-ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den erstellten Werken ein.

(2) Eine Weitergabe oder Unterlizenzierung der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.

(3) Der Auftraggeber ist berechtigt, die erstellten Werke zu bearbeiten oder weiterzuentwickeln, soweit dies für die vertragsgemäße Nutzung erforderlich ist.

(4) Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, das Projekt in seinem Portfolio (z.B. auf der eigenen Website oder in Social Media) zu präsentieren, sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde.

§7 Gewährleistung

Wichtig: Gewährleistungsfrist

(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme der Leistung.

(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die erbrachten Leistungen nach Fertigstellung unverzüglich zu prüfen und etwaige Mängel schriftlich zu rügen. Die Abnahme gilt als erteilt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Fertigstellung schriftlich Mängel geltend macht.

(3) Im Falle eines Mangels ist der Auftragnehmer zunächst zur Nacherfüllung berechtigt. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl des Auftragnehmers durch Nachbesserung oder Neuherstellung.

(4) Schlägt die Nacherfüllung nach angemessener Frist fehl, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.

§8 Haftungsbeschränkung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Dies gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

§9 Vertraulichkeit

(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangten vertraulichen Informationen geheim zu halten und nur zur Vertragserfüllung zu verwenden.

(2) Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses für einen Zeitraum von 3 Jahren fort.

(3) Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind oder werden, ohne dass dies auf einer Verletzung dieser Vertraulichkeitsverpflichtung beruht.

§10 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Stand: Januar 2026
NimzSquare – Willy-Brandt-Allee 3, 79111 Freiburg